Ausgenommen von der Teilnahme am JobRad Angebot sind
Mitarbeiter mit laufenderLohnpfändung
Das Arbeitsverhältnis besteht kürzer als 6 Monate
Grenzgänger - Mitarbeiter mit Hauptwohnsitz außerhalb von Deutschland und steuerpflichtig im Ausland
Mitarbeiter in Elternzeit Beispiele:
MA startet Berechtigungsabfrage am 10.05.2020, Gültigkeitszeitraum EZ ist vom 01.05.2020 – 30.06.2020 = keine Berechtigung
MA startet Berechtigungsabfrage am 10.05.2020, Gültigkeitszeitraum EZ ist vom 01.11.2020 – 31.10.2021 = keine Berechtigung
MA startet Berechtigungsabfrage am 10.05.2020, Gültigkeitszeitraum EZ ist vom 01.11.2020 – 31.01.2021 = berechtigt (D.h. solange die in der Zukunft liegende Elternzeit max. 3 Monate beträgt wird noch Berechtigung erteilt. Es ist aber zu beachten, dass während der Elternzeit die Raten dann als Verbindlichkeit auflaufen und nachdem wieder Gehalt fließt aus dem Netto bezahlt werden müssen, d.h. der Steuervorteil entfällt für diesen Zeitraum. Dies ist auch der Grund, warum die Berechtigung bei länger geplanten Elternzeiten nicht erteilt wird, also zum Schutz des Mitarbeitenden, da das Fahrrad dadurch auch Mehrkosten verursachen kann im Vergleich zum Direktkauf.)
Mitarbeiter ohne Entgeltzahlungen aufgrund Krankheit/Reha
Mitarbeiter ohne Entgeltzahlungen aufgrund nicht krankheitsbedingter Abwesenheitsarten
geringfügigBeschäftigte
Mitarbeiter, die kurz vor Beginn der passiven Phase ATZ stehen (30 Tage).