Ja, wenn Dir der Händler einen Rabatt auf die UVP gewährt, so wird der Rabatt für die Ermittlung der
5.000 EUR-Grenze
(max. Betrag, zu dem Du ein Fahrrad beziehen kannst), berücksichtigt. Für die Versteuerung (0,25%-Methode) wird allerdings die UVP ohne Rabattierung herangezogen.
Weitere Infos findest Du in den JobRad FAQ unter: https://www.jobrad.org/faq.html