Der mit Deinem Fachhändler vereinbarte Kaufpreis (inkl. Sonderausstattung und Zubehör) ist die Grundlage für die Berechnung der monatlichen Leasingraten. D.h., gibt Dir der Fachhändler einen Rabatt auf die unverbindliche Preisempfehlung, wird dieser niedrigere Kaufpreis zur Berechnung der Leasingraten herangezogen. Die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) wird jedoch zur Berechnung der Versteuerung der Privatnutzung (0,25% Versteuerung) herangezogen.
Weitere Infos findest Du in den JobRad FAQ unter: https://www.jobrad.org/faq.html