Ja, Dein Arbeitgeber überlässt Dir das Fahrrad zur dienstlichen und privaten Nutzung. Bei einer dienstlichen Nutzung (z.B. Dienstfahrt) erfolgt kein Kostenersatz.
Weitere Infos findest Du in den JobRad FAQ unter: https://www.jobrad.org/faq.html
Ja, Dein Arbeitgeber überlässt Dir das Fahrrad zur dienstlichen und privaten Nutzung. Bei einer dienstlichen Nutzung (z.B. Dienstfahrt) erfolgt kein Kostenersatz.
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