Ein Umbau des Fahrrads ist nicht zulässig.
Ein Anbau/Tausch von Sattel, Lenkergriffen, Pedalen, Klingel, Rückspiegel und/oder Tacho ist jedoch zulässig, sofern diese Teile gegenüber der Erstausstattung gleichwertig oder höherwertig sind.
Weitere Infos findest Du in den JobRad FAQ unter: https://www.jobrad.org/faq.html