Ja, solange Du am Programm berechtigt bist, kannst Du am JobRad Programm teilnehmen. Solltest Du allerdings vor Ablauf der 36 Monate (Gesamtleasingdauer) in Altersteilzeit gehen, ist eine Weiterführung des Leasingvertrags nicht mehr möglich und eine vorzeitige Beendigung ist notwendig.
In diesem Fall kannst Du das Fahrrad kaufen (sofern Dir JobRad ein Kaufangebot unterbreitet) oder zurückgeben. Allerdings bist Du verpflichtet, Deinem Arbeitgeber den Schaden zu ersetzen, der sich aus der vorzeitigen Auflösung des Leasingvertrags ergibt.
Aus diesem Grund raten wir grundsätzlich davon ab, ein JobRad zu leasen, wenn der Antritt der ATZ bevorsteht.