Bei der Entgeltumwandlung für ein JobRad entscheidest Du, einen Teil Deines Monatsgehaltes nicht in bar, sondern als Sachbezug für den Zeitraum der Überlassung des JobRads zu erhalten. Die Entgeltumwandlung (die monatlichen Leasingraten) aus dem Bruttoentgelt reduziert dabei die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung von Steuer und Sozialversicherung.
Dein Arbeitgeber behält also die monatliche Leasingrate (Umwandlungsrate) aus Deinem Monatsgehalt ein und verändert so die Nettoauszahlung des Gehaltes.
Weitere Infos findest Du in den JobRad FAQ unter: https://www.jobrad.org/faq.html