Welchen Einfluss hat die Gehaltsumwandlung aufgrund des Fahrradleasings auf die Krankenversicherung?
Die Einbringung mindert in voller Höhe das sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt. Das kann zur Unterschreitung der jeweils geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAG) führen. Damit kann bei freiwillig GKV- und PKV-Versicherten Mitarbeitern Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung eintreten.
Krankenversicherungspflicht setzt mit Beginn des 4. Monat ein, von dem an das durch die Entgeltumwandlung unter der JAG liegende Arbeitsentgelt gezahlt wird. Das gilt auch dann, wenn die Einbringung nur vorübergehend oder zeitlich befristet ist. Erst mit dem Wegfall der vorübergehenden oder befristeten Einbringung wird erneut geprüft, ob dann vorausschauend die JAG wieder überschritten wird.
Jedoch auch dann endet die Versicherungspflicht nicht sofort, sondern frühestens mit Ablauf des Kalenderjahres, wenn auch die JAG des nächsten Kalenderjahres überschritten wird. Nach Ende der Versicherungspflicht kann die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse i.d.R. auf freiwilliger Basis fortgesetzt werden.
Der Mitarbeiter muss prüfen und entscheiden, ob er das bewusst in Kauf nehmen will. Wir empfehlen daher bereits vor der Gehaltsumwandlung im Rahmen des Fahrradleasings eine Kontaktaufnahme mit einer gesetzlichen Krankenkasse.
2. Welchen Einfluss hat die Entgeltumwandlung aufgrund des Fahrradleasings auf die Renten-/Arbeitslosenversicherung?
Die Einbringung mindert in voller Höhe das sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt. Daher werden weniger Beiträge in die Renten- und Arbeitslosenversicherung eingezahlt. Dies führt zu entsprechend reduzierten Leistungen aus diesen Versicherungen.