Eine vorzeitige Beendigung der Überlassung und damit eine vorzeitige Rückgabe des Fahrrades innerhalb der vereinbarten 36 Monate Laufzeit ist grundsätzlich nicht möglich.
Solltest Du jedoch während der Vertragslaufzeit aus dem Unternehmen ausscheiden, weil Du z.B. Dein Arbeitsverhältnis kündigst, oder zu einer anderen Gesellschaft wechselst, die kein JobRad anbietet, so endet die Überlassung vorzeitig. Dein Arbeitgeber unterscheidet hier zwischen den folgenden Kategorien:
Kategorie | Sachverhalt | Vorgehensweise |
n.a. |
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Der Leasing- bzw. Überlassungsvertrag läuft weiter. |
n.a. Netto- Abzug |
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Der Leasing- bzw. Überlassungsvertrag läuft weiter. Weiterführung mit manueller Anpassung des Prozesses durch EGS. Bei Abrechnung wird die eigtl. Umwandlungsrate auf Netto-
Solltest Du länger als drei Monate kein Gehalt beziehen und einer der folgenden Kategorie 3- Gründe auf Dich zutreffen:
Dann besteht die Möglichkeit den Vertrag über einen Nettoabzug weiterzuführen. Sollte dies gewünscht sein, bitten wir Dich uns zu kontaktieren. |
1 Umschreibung
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Der Leasing- bzw. Überlassungsvertrag läuft weiter. Eine vorzeitige |
3 Vorzeitige Vertrags-beendigung
Mein JobRad fällt unter die Kategorie 3. Was bedeutet das?
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Der Mitarbeiter erhält die Möglichkeit das Fahrrad zu kaufen. Sofern der Mitarbeiter das Kaufangebot nicht an nimmt, kann er das Fahrrad zurückgeben. Eine Weiterführung des Leasing bzw.Überlassungsvertrages ist nicht möglich. Der Mitarbeiter ist verpflichtet, der dem Arbeitgeber den Schaden zu ersetzen, der sich aus der vorzeitigen Auflösung des Leasing bzw. Überlassungsvertrags und der Nutzungsüberlassung ergibt. Bei Eintritt eines Falles innerhalb der ersten sechs Monate ist eine Einzelfallbetrachtung durch den Arbeitgeber/Moovster gemeinsam mit dem Mitarbeiter erforderlich. |
4 Vorzeitige Vertrags-beendigung
Mein JobRad fällt unter die Kategorie 4. Was bedeutet das? das?
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Der Mitarbeiter erhält ein Ablöseangebot von JobRad und muss das Fahrrad übernehmen. Eine Weiterführung des Leasing- bzw. Überlassungsvertrages ist nicht möglich. Eine vorzeitige Beendigung der Nutzungszeit ist die Folge. Das Fahrrad muss durch den Mitarbeiter gekauft werden (sofern der Dienstleister dem Mitarbeiter ein Kaufangebot unterbreitet). Der Mitarbeiter ist verpflichtet, der dem Arbeitgeber den Schaden zu ersetzen, der sich aus der vorzeitigen Auflösung des Leasing bzw. Überlassungsvertrags und der Nutzungsüberlassung ergibt. Bei Eintritt eines Falles innerhalb der ersten sechs Monate ist eine Einzelfallbetrachtung durch den Arbeitgeber/Moovster gemeinsam mit dem Mitarbeiter erforderlich. |